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MIET- & WOHNRECHT

  • Beratung bei Abschluss sowie Errichtung von Mietverträgen

  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten aus bestehenden Mietverträgen

  • Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der Beendigung von Mietverträgen

  • Einmahnung von Mietzinsrückständen, Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen sowie von Aufkündigungen

  • Vertretung in allen Verfahren nach dem Mietrechts- und Wohnungseigentumsgesetz

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