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HONORAR
Unser Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und dem Notariatstarifgesetz (NTG).
Üblicherweise richtet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem Streitwert bzw. dem Wert Ihres Anspruches.
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Wir übernehmen gerne Ihre Beratung und Vertretung im Rahmen bestehender Rechtsschutzversicherungsverträge.
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