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HONORAR

Unser Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und dem Notariatstarifgesetz (NTG).

Üblicherweise richtet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem Streitwert bzw. dem Wert Ihres Anspruches.

Wir übernehmen gerne Ihre Beratung und Vertretung im Rahmen bestehender Rechtsschutzversicherungsverträge.

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